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Sie können bei mir die folgenden Entspannungskurse belegen:
Finden Sie meine aktuellen Kursangebote in meinem Terminkalender. Die von mir angebotenen Reiki-Kurse finden Sie auch unter reiki-stille.com. Gerne antworte ich Ihnen auch auf eine E-Mail Anfrage. Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen erhalten auf Wunsch nach Abschluss eines Grundkurses eine Teilnahmebescheinigung, die sie bei ihrer Kasse einreichen können. Auf diese Weise ist eine Teilgebührenerstattung nach § 20 Sozialgesetzbuch V möglich sofern nur für zwei Gesundheitskurse pro Jahr eine solche Bescheinigung eingereicht wird. Bei regelmäßiger Teilnahme erstatten die Krankenkassen für eine Maßnahme aus dem Handlungsfeld Stressbewältigung/Entspannung einmal jährlich bis zu 80 % der Kosten (maximal 75-80 €). Zusätzlich können Sie Bonuspunkte erhalten. Die beiden erstgenannten Kurse werden von allen gesetzlichen Kassen gefördert. Für Reiki-Kurse erstatten, innerhalb der gesetzlichen Regelung, die folgenden Kassen Teilgebühren: Knappschaft, BKKaktiv, BKK Gesundheit, BIG, IKKdirekt, Securvita
Referenzen:
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